Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten?


Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich als verhaltenstherapeutische Praxis von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holsteins als Vertragspsychotherapeutin zugelassen bin, bin ich befugt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechen. Für gesetzlich versicherte Patient*innen bedeutet das, dass die Kosten für Ihre ambulante Psychotherapie in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Private Krankenversicherung

Bei privat versicherten oder selbstzahlenden Patient*innen richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung (bzw. Beihilfe), welche Leistungen von dieser übernommen werden. Die Kosten für eine Sitzung à 50 Min. betragen zur Zeit zwischen 135,52 und 153,00 Euro (3,1 bis 3,5 fach gemäß GOP).

Paartherapie

Wünschen Sie eine Paartherapie, so ist dies stets eine selbst zu zahlende Leistung.
Dabei rechne ich die zwischen 50 bis 100 Minuten dauernde Sitzung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab. Entsprechend betragen die Kosten für eine Sitzung à 50 Minuten zwischen 135,52 und 153,00 Euro (3,1 bis 3,5 fach gemäß GOP).

Beratung

Die Kosten für eine Beratung sind von Ihnen selbst zu tragen, da es sich dabei nicht um eine durch Ihre Krankenkasse erstattungsfähige Leistung handelt.

Eine Sitzung à 50 Minuten rechne ich dabei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen ab (3,1 bis 3,5 facher Satz gemäß GOP). 

Ausfallhonorar 

Vereinbarte Termine können bis 24 Werktagstunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Für später abgesagte oder nicht wahrgenommene Sitzungen behalte ich mir vor, Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.